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Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer ist die bei der Einfuhr erhobene Umsatzsteuer auf die steuerliche Einfuhrbemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage umfasst regelmäßig mehr als den reinen Warenpreis, etwa Zollwert, Zoll und bestimmte Beförderungskosten. Vorab sollte geklärt werden, wer sie entrichtet und ob sie als Vorsteuer abziehbar ist.