Produktsicherheit und Gefahrgut
Singapore verschärft Batterie-Umschlag: Elf UN-Nummern wechseln in die PSA-Gruppe 2
Die Singapore Port Authority hat die PSA-Klassifizierung für elf Batterie- und batteriebezogene Gefahrgutladungen geändert. Für Importeure können dadurch zusätzliche Anforderungen an Umschlag, Trennung, Überwachung und Transshipment-Gebühren in Singapur entstehen.

Was ändert sich beim Batterie-Umschlag in Singapur?
Die PSA-Klassifizierung für bestimmte Batterie- und batteriebezogene Gefahrgutladungen ändert sich von PSA-Gruppe 3 auf PSA-Gruppe 2. Die Änderung betrifft laut der veröffentlichten Carrier-Mitteilung elf UN-Nummern und kann damit die Abwicklung von Containern über Singapur beeinflussen.
Die Einstufung stammt aus einer Mitteilung von Ocean Network Express zur Singapore Port Authority und zu Änderungen bei der Abwicklung von Transshipment-Gefahrgut. Für Importeure bedeutet die Meldung zunächst nicht automatisch eine Änderung der Produktklassifizierung nach UN-Recht, sondern eine Änderung der für den Umschlag in Singapur verwendeten PSA-Gruppe. Die operative Bedeutung liegt deshalb vor allem bei Hafenannahme, Trennung, Überwachung und möglichen Gebühren.
Welche UN-Nummern sind betroffen?
Betroffen sind elf UN-Nummern, die in der Carrier-Mitteilung gemeinsam als relevante Batterie- oder batteriebezogene Gefahrgüter aufgeführt werden. Die Liste umfasst sowohl einzelne Batterieprodukte als auch Einträge, die batteriebezogene Transporte betreffen.
| UN-Nummer | Einordnung in der vorliegenden Mitteilung |
|---|---|
| UN3090 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3091 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3171 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3480 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3481 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3536 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3551 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3552 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3556 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3557 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
| UN3558 | Betroffene Batterie-Gefahrgutladung |
Die vorliegenden Rechercheangaben belegen die Betroffenheit dieser elf UN-Nummern, enthalten aber keine vollständige Einzelbeschreibung der jeweiligen UN-Einträge. Prüfen Sie deshalb die konkrete UN-Nummer, die Versandbezeichnung und die Gefahrgutdokumente Ihrer Sendung anhand der Originalunterlagen.
Was bedeutet der Wechsel von PSA-Gruppe 3 zu PSA-Gruppe 2?
Der Wechsel bedeutet, dass PSA die genannten Ladungen für den Umschlag in Singapur einer anderen internen PSA-Gruppe zuordnet. Die bereitgestellten Quellen beschreiben die Änderung als Umklassifizierung von PSA-Gruppe 3 in PSA-Gruppe 2.
Eine PSA-Gruppe ist in diesem Zusammenhang eine Klassifizierung für die operative Behandlung von Gefahrgut im Hafen- und Transshipment-Prozess. Sie ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer neuen UN-Gefahrgutklasse und ersetzt nicht die Prüfung der korrekten Gefahrgutdeklaration.
Die Quellen nennen keine vollständige Tabelle der praktischen Unterschiede zwischen PSA-Gruppe 2 und PSA-Gruppe 3. Deshalb sollte aus dem Gruppenwechsel nicht ohne Bestätigung abgeleitet werden, welche konkrete Lagerdauer, welcher Stellplatz oder welcher Zuschlag für eine bestimmte Sendung gilt. Belegt ist jedoch, dass die Änderung zusätzliche Anforderungen an Umschlag und Trennung auslösen kann und Transshipment-Gefahrgutgebühren beeinflussen kann.
Welche Folgen hat die Änderung für Container über Singapur?
Container mit einer der elf genannten UN-Nummern können in Singapur einer strengeren operativen Behandlung unterliegen. Die Carrier-Mitteilung nennt insbesondere Umschlag, Gefahrguttrennung, verpflichtendes Monitoring bei ausgewählten Ladungen und mögliche Transshipment-Gebühren als relevante Bereiche.
Umschlag bezeichnet die operative Bewegung oder Weiterleitung einer Ladung im Hafenprozess. Wenn sich die PSA-Gruppe ändert, kann die Sendung bei Planung und Durchführung des Umschlags anders berücksichtigt werden als bisher.
Gefahrguttrennung bezeichnet die räumliche oder operative Trennung von Gefahrgut entsprechend den geltenden Vorgaben des Umschlagbetriebs. Die bereitgestellten Fakten nennen die Trennung als möglichen betroffenen Prozess, legen aber keine konkrete neue Trennmatrix für jede Kombination von UN-Nummern offen.
Transshipment bezeichnet die Weiterleitung einer Ladung über einen Umschlaghafen zu einem anderen Zielhafen. Für einen Container, der nicht in Singapur enden, sondern dort auf ein weiteres Schiff umgeladen werden soll, können deshalb neben der Seefracht zusätzliche Prüf- oder Abwicklungsfragen entstehen.
Die Meldung belegt mögliche Auswirkungen, aber keine einheitliche Gebühr für jede Sendung. Eine Kostenentscheidung sollte daher erst nach Bestätigung durch den Carrier oder PSA erfolgen.
Wann ist eine Überwachung vorgeschrieben?
Für ausgewählte Batterie-Gefahrgutladungen ist bei längeren Liegezeiten eine verpflichtende Überwachung vorgesehen. Die vorliegenden Angaben nennen diese Pflicht, definieren aber weder die genaue Dauer einer längeren Liegezeit noch den Umfang, die technische Form oder die Kosten der Überwachung.
Monitoring oder Überwachung bedeutet hier eine vorgeschriebene Kontrolle einer ausgewählten Gefahrgutladung während eines längeren Aufenthalts. Welche Sendungen als ausgewählt gelten, muss für den konkreten Transport mit dem Carrier oder PSA geklärt werden.
Für die Transportplanung ist dieser Punkt relevant, weil eine längere Liegezeit nicht nur ein zeitliches, sondern auch ein operatives und möglicherweise kostenbezogenes Risiko darstellen kann. Sie sollten daher nicht nur die Transitzeit bis zum nächsten Schiff prüfen, sondern auch erfragen, ob Ihre konkrete UN-Nummer und Ihr geplanter Aufenthalt die Monitoring-Vorgabe auslösen.
Was ist beim Wirksamkeitsdatum unklar?
Das Wirksamkeitsdatum ist widersprüchlich und muss vor einer Kosten- oder Buchungsentscheidung direkt bestätigt werden. Die ONE-Mitteilung wurde am 3. September 2026 veröffentlicht, nennt zusätzlich aber den 3. August 2026 als Wirksamkeitsdatum.
Damit bestehen zwei unterschiedliche Zeitangaben in derselben bereitgestellten Quellenlage. Ob der 3. August 2026 tatsächlich der Beginn der neuen Behandlung war, ob ein Schreibfehler vorliegt oder ob sich die Angabe auf einen anderen Anwendungsschritt bezieht, ist ein offener Quellenwiderspruch und muss direkt bei PSA oder dem Carrier bestätigt werden.
Behandeln Sie den Widerspruch nicht als bloße redaktionelle Nebensache. Wenn eine Buchung, ein Umschlag oder eine Nachkalkulation davon abhängt, kann ein falsches Datum zu einer falschen Annahme über die geltende PSA-Gruppe oder über Gebühren führen. Lassen Sie sich den Geltungsbeginn für Ihre konkrete Sendung schriftlich vom Carrier oder von PSA bestätigen.
Was sollten Importeure jetzt prüfen?
Prüfen Sie zuerst die Gefahrgutdaten der konkreten Sendung und lassen Sie danach die operative Behandlung für Singapur bestätigen. Die folgenden Schritte trennen die belegte Änderung von den Punkten, die individuell geklärt werden müssen.
- UN-Nummer abgleichen: Vergleichen Sie die UN-Nummer in Buchung, Gefahrgutdeklaration, Sicherheits- und Versandunterlagen mit der Liste der elf betroffenen Nummern.
- Transportweg feststellen: Prüfen Sie, ob der Container in Singapur umgeschlagen wird oder ob Singapur nur in den Buchungs- und Routingdaten erscheint.
- PSA-Gruppe bestätigen: Fragen Sie den Carrier, ob die konkrete Sendung von PSA-Gruppe 3 in PSA-Gruppe 2 fällt.
- Wirksamkeitsdatum klären: Verlangen Sie eine schriftliche Aussage dazu, ob für Ihren Umschlag der 3. August oder der 3. September 2026 maßgeblich ist.
- Trennanforderungen abfragen: Lassen Sie bestätigen, welche Vorgaben für die Zusammenstellung, den Stellplatz und die Weiterleitung Ihrer konkreten Sendung gelten.
- Liegezeit bewerten: Ermitteln Sie die geplante Liegezeit in Singapur und fragen Sie, ab welchem Zeitraum Monitoring verpflichtend wird.
- Gebühren schriftlich kalkulieren: Lassen Sie mögliche Transshipment-DG-Handling-Gebühren sowie weitere Gefahrgutkosten vor der Buchung ausweisen.
- Bestätigung archivieren: Speichern Sie Mitteilung, Carrier-Antwort, Buchungsbestätigung und Gefahrgutunterlagen gemeinsam zur Sendungsakte.
Diese Schritte ersetzen keine Gefahrgutberatung und keine Prüfung der Originalvorgaben. Sie helfen jedoch, die neue PSA-Einstufung nicht nur anhand der Produktbezeichnung, sondern anhand der tatsächlichen UN-Nummer und des konkreten Routings zu beurteilen.
Welche Angaben sollte Ihre Anfrage an den Carrier enthalten?
Eine belastbare Anfrage sollte mindestens die UN-Nummer, die geplante Route, den Umschlaghafen und die erwartete Liegezeit enthalten. Ohne diese Angaben kann eine allgemeine Tarif- oder Prozessauskunft möglicherweise nicht auf Ihre Sendung übertragen werden.
Fügen Sie außerdem die Buchungsnummer hinzu, sobald sie vorliegt, und nennen Sie eindeutig, dass es um Transshipment über Singapur und die neue PSA-Gruppe geht. Fragen Sie ausdrücklich nach vier Punkten: der geltenden PSA-Gruppe, dem Wirksamkeitsdatum, der Pflicht zum Monitoring und den anfallenden Gebühren.
Bitten Sie um eine schriftliche Antwort, wenn die Information für eine Buchung, eine Preisfreigabe oder die Auswahl einer Route verwendet werden soll. Die vorliegenden Quellen nennen keine allgemeingültigen Beträge und keine vollständige Prozessmatrix. Eine individuelle Bestätigung ist daher der sichere Weg für die konkrete Sendung.
Was ist sicher belegt und was bleibt offen?
Sicher belegt sind die Umklassifizierung von PSA-Gruppe 3 auf PSA-Gruppe 2, die elf genannten UN-Nummern und die vorgesehene Überwachung für ausgewählte Ladungen bei längeren Liegezeiten. Ebenfalls belegt ist, dass Umschlag, Trennung und mögliche Transshipment-Gefahrgutgebühren betroffen sein können.
Offen bleiben die genaue Gebührenhöhe, die konkrete Trennregel, die Definition der längeren Liegezeit, die Auswahl der überwachten Sendungen und die vollständigen operativen Unterschiede zwischen den beiden PSA-Gruppen. Offen ist außerdem das korrekte Wirksamkeitsdatum, weil die ONE-Mitteilung den 3. August 2026 nennt, obwohl sie am 3. September 2026 veröffentlicht wurde.
Diese Trennung ist für die Einkaufskalkulation entscheidend. Sie können die neue PSA-Gruppe als belegtes Planungsrisiko berücksichtigen, sollten aber keine konkrete Gebühr, Frist oder Überwachungsdauer annehmen, die in den bereitgestellten Quellen nicht genannt wird.
Was bedeutet die Meldung für Ihre Importkalkulation?
Die Meldung kann die Importkalkulation für batteriebezogene Container über Singapur verändern, weil zusätzliche Gefahrgutprozesse und Transshipment-Gebühren möglich sind. Eine konkrete Mehrkostenhöhe lässt sich aus den vorliegenden Fakten nicht ableiten.
Kalkulieren Sie deshalb nicht pauschal einen festen Zuschlag ein. Kennzeichnen Sie betroffene Sendungen zunächst als prüfpflichtig und holen Sie für jede relevante Route eine carrier- oder PSA-bezogene Kostenbestätigung ein. Beziehen Sie dabei auch die geplante Liegezeit ein, weil die Monitoring-Anforderung gerade bei längeren Aufenthalten relevant werden kann.
Die Änderung betrifft nach der vorliegenden Mitteilung die Behandlung im Zusammenhang mit Singapur. Daraus folgt nicht automatisch, dass jeder Import derselben Batterieart weltweit oder an jedem anderen Hafen nach denselben Regeln behandelt wird. Maßgeblich sind die konkrete Route, die UN-Nummer, die Buchung und die jeweils bestätigte Hafenanforderung.
Quellen
- Ocean Network Express: „Singapore Port Authority (PSA) - Change to PSA Group for UN Numbers - Changes to Transshipment DG Handling charges (DHT)“, veröffentlicht am 3. September 2026.
- PortalPortuario: „Autoridad Portuaria de Singapur eleva exigencias de seguridad vinculadas a baterías“, veröffentlicht am 3. September 2026.
Die Quellenlage bestätigt den Datumswiderspruch in der ONE-Mitteilung nicht abschließend. Das Wirksamkeitsdatum ist vor einer verbindlichen Buchungs- oder Kostenentscheidung direkt bei PSA oder dem Carrier zu prüfen.
Quellen
Stand der Recherche: 2026-09-04. Die folgenden Originalquellen wurden für die Faktenprüfung herangezogen:
- Ocean Network Express – Singapore Port Authority (PSA) - Change to PSA Group for UN Numbers - Changes to Transshipment DG Handling charges (DHT) (2026-09-03): Nennt die Umklassifizierung bestimmter Batterie-Gefahrgüter von PSA-Gruppe 3 auf PSA-Gruppe 2, elf betroffene UN-Nummern, verpflichtendes Monitoring bei ausgewählten Sendungen sowie mögliche Auswirkungen auf Umschlag, Trennung und Transshipment-Gebühren.
- PortalPortuario – Autoridad Portuaria de Singapur eleva exigencias de seguridad vinculadas a baterías (2026-09-03): Bestätigt die Umklassifizierung der Batterie-Gefahrgutladungen, die elf UN-Nummern, verpflichtende Überwachung bei längeren Liegezeiten sowie unmittelbare Auswirkungen auf Umschlag, Trennung und Transshipment-Gebühren.
Häufige Fragen
Welche UN-Nummern wechseln in PSA-Gruppe 2?
Betroffen sind UN3090, UN3091, UN3171, UN3480, UN3481, UN3536, UN3551, UN3552, UN3556, UN3557 und UN3558. Die Carrier-Mitteilung beschreibt für diese elf Nummern den Wechsel von PSA-Gruppe 3 zu PSA-Gruppe 2.
Ändert sich dadurch automatisch die Gefahrgutklasse der Batterie?
Nein, aus den bereitgestellten Fakten folgt nur eine Änderung der PSA-Klassifizierung für den Umschlag in Singapur. Die korrekte UN-Deklaration und die jeweilige Gefahrgutklassifizierung müssen weiterhin anhand der Originalunterlagen geprüft werden.
Wann ist Monitoring für Batterie-Gefahrgut erforderlich?
Für ausgewählte Batterie-Gefahrgutladungen ist bei längeren Liegezeiten eine verpflichtende Überwachung vorgesehen. Die Quellen nennen jedoch keine genaue Zeitgrenze und keine vollständigen Kriterien; diese müssen Sie für die konkrete Sendung bei PSA oder dem Carrier bestätigen.
Welche Kosten können zusätzlich entstehen?
Die Änderung kann Transshipment-Gefahrgutgebühren und weitere Kosten für Umschlag oder Überwachung beeinflussen. Die bereitgestellten Fakten nennen keine festen Beträge, weshalb Sie vor der Buchung eine schriftliche Kostenbestätigung einholen sollten.
Welches Wirksamkeitsdatum gilt?
Das Datum ist derzeit widersprüchlich. Die ONE-Mitteilung wurde am 3. September 2026 veröffentlicht, nennt aber den 3. August 2026 als Wirksamkeitsdatum; diese Angabe ist [QUELLE PRÜFEN] und muss direkt bei PSA oder dem Carrier bestätigt werden.